Grundlagen

Digitale Barrierefreiheit

Eine Website ist barrierefrei, wenn möglichst viele Menschen sie nutzen können – unabhängig davon, wie sie sehen, hören, sich bewegen oder verstehen. Diese Seite erklärt die Grundlagen und Vorteile von digitaler Barrierefreiheit und die Rechtslage, welche in Österreich, Deutschland, der Schweiz und anderen Ländern gilt.

Website prüfen lassen

Was bedeutet „Barrierefreie Website"?

Eine Website, welche barrierefrei ist, ist für möglichst viele Menschen benutzbar. Das heißt zum Beispiel ich kann die Website mit Tastatur bedienen, sie mir vorlesen lassen, sie vergrößern oder auch bei schlechter Internetverbindung bedienen.

Das betrifft nicht nur eine kleine Gruppe. Rund jede sechste Person weltweit lebt mit einer Behinderung. Dazu kommen alle, die vorübergehend eingeschränkt sind: mit gebrochenem Arm, in der U-Bahn, bei greller Sonne am Bildschirm. Und alle, die älter werden.

Die vier Prinzipien

Die internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – die Web Content Accessibility Guidelines – ordnen alles vier Prinzipien zu. Auf Englisch ergeben ihre Anfangsbuchstaben das Wort POUR.

Elisabeth Zeilinger hält die Hand hinters Ohr und horcht.

Perceivable

Wahrnehmbar

Was da ist, muss ankommen – auch ohne Augen, ohne Ohren, ohne Farbsehen. Bilder brauchen eine Beschreibung, Videos Untertitel, Text genug Kontrast.

Elisabeth Zeilinger hält einen zugeklappten Laptop und eine Maus im Arm.

Operable

Bedienbar

Alles, was mit der Maus geht, geht auch mit der Tastatur. Der Fokus bleibt sichtbar, die Reihenfolge ergibt Sinn, Schaltflächen sind groß genug.

Elisabeth Zeilinger kratzt sich am Kopf und schaut fragend nach oben.

Understandable

Verständlich

Sprache, die man beim ersten Lesen versteht. Fehlermeldungen sagen, was zu tun ist, und die Navigation liegt überall an derselben Stelle.

Elisabeth Zeilinger hält in der einen Hand einen Laptop hoch, in der anderen zwei Smartphones.

Robust

Robust

Funktioniert mit dem Screenreader von heute und dem Browser von übermorgen. Sauberes, semantisches HTML macht den größten Teil davon.

Wie erreiche ich mehr Kund:innen durch barrierefreie Webseiten?

Barrierefreiheit wird meist als Pflicht verkauft. Der Grund, warum sie sich rechnet, ist ein anderer: Wer nicht bestellen kann, bestellt woanders – und du erfährst nie, warum.

Kundschaft, die stillschweigend geht

Die britische Click-Away-Pound-Studie hat Menschen mit Behinderungen gefragt, was sie tun, wenn eine Website ihnen im Weg steht. Die Antworten sind für jeden Shop unbequem:

  • 69 %

    klicken weg, sobald eine Seite schwierig zu bedienen ist – und kaufen beim Mitbewerb.

  • 83 %

    bleiben von vornherein bei den Seiten, von denen sie wissen, dass sie funktionieren.

  • 86 %

    haben schon mehr bezahlt, um auf einer zugänglichen Seite zu kaufen statt billiger anderswo.

  • 8 %

    melden sich beim Betreiber. Die übrigen 92 % gehen kommentarlos.

Die Studie beziffert den entgangenen Onlineumsatz in Großbritannien mit 17,1 Milliarden Pfund pro Jahr.

Globale Studie zum Stand der Barrierefreiheit

WebAIM untersucht jedes Jahr die Startseiten der eine Million meistbesuchten Websites. Im Bericht 2026: Auf 95,9 % der Startseiten fanden sich automatisch erkennbare WCAG-Verstöße, im Schnitt 56 pro Seite. Der Wert ist gegenüber 2025 gestiegen, nicht gefallen – Seiten werden komplexer, nicht zugänglicher.

Wer braucht digitale Barrierefreiheit?

In der EU leben rund 87 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Genau deshalb gibt es den European Accessibility Act, in Österreich umgesetzt als Barrierefreiheitsgesetz.

Dazu kommen alle, die vorübergehend eingeschränkt sind, und alle, die älter werden. Barrierefreiheit ist keine Randgruppenfrage – sie ist die Frage, ob deine Seite auch dann funktioniert, wenn die Bedingungen nicht ideal sind.

Quellen: Click-Away Pound Survey 2019 (Externer Link, öffnet sich in einem neuen Fenster) (Großbritannien) · WebAIM Million 2026 (Externer Link, öffnet sich in einem neuen Fenster) · Europäische Kommission (Externer Link, öffnet sich in einem neuen Fenster). Für Österreich gibt es keine vergleichbare Erhebung; die Größenordnung ist aber übertragbar.

Vorteile deiner barrierefreien Website

  • Suchmaschinen. Sinnvolle Überschriftenstruktur, beschreibende Linktexte und Alternativtexte sind dieselben Dinge, die Suchmaschinen brauchen, um eine Seite zu verstehen.
  • Reputation. Eine gut bedienbare Website wird eher weiterempfohlen als eine komplizierte.
  • Wartbarkeit. Semantisches HTML überlebt Redesigns und Framework-Wechsel besser als ein Baukasten aus <div>-Elementen.
  • Rechtssicherheit. Wer den Stand kennt und dokumentiert, kann belegen, woran gearbeitet wird.

Gesetze in Österreich

Private Wirtschaft

Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Seit 28. Juni 2025 in Kraft, die österreichische Umsetzung des European Accessibility Act. Es betrifft die private Wirtschaft – etwa Online-Shops, Banken, Personenverkehr, E-Books und viele digitale Dienstleistungen. Die Verwaltungsstrafen reichen bis 80.000 Euro.

Nicht alle sind betroffen. Kleinstunternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen anbieten, sind vom BaFG ausgenommen. Mein Zugang: Eine Website, die alle bedienen können, ist eine bessere Website – auch für die, die nicht unter das Gesetz fallen.

Öffentliche Stellen

Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)

Gilt für Bund, Länder, Gemeinden und Einrichtungen, die von ihnen getragen werden. Es verlangt zusätzlich eine veröffentlichte Barrierefreiheitserklärung und einen Weg, Barrieren zu melden.

Als technischer Maßstab dient für BaFG wie WZG die europäische Norm EN 301 549, die auf die WCAG 2.2 in der Stufe AA verweist und noch weitere Vorgaben definiert.

Rechtslage in Deutschland und der Schweiz

In Österreich und Deutschland steht hinter beiden Regelwerken dieselbe EU-Richtlinie, und technisch landen alle drei Länder bei den WCAG.

Deutschland

BFSG, BGG und BITV 2.0

Für die private Wirtschaft gilt seit 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – die deutsche Umsetzung desselben European Accessibility Act, den Österreich im BaFG umgesetzt hat. Für öffentliche Stellen des Bundes gelten das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Schweiz

BehiG und eCH-0059

Die Schweiz ist nicht in der EU, der European Accessibility Act gilt dort also nicht, außer wenn Unternehmen ihre Online-Produkte auch in der EU anbieten. Maßgeblich ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) samt Verordnung: Es verpflichtet die Bundesverwaltung, ihre Angebote zugänglich zu machen, und verbietet die Benachteiligung durch private Anbieter von Dienstleistungen. Als technischer Maßstab dient der Standard eCH-0059, der auf die WCAG aufbaut.

Und international?

Barrierefreiheit im Netz ist in vielen Ländern geregelt, meist über zwei Wege: ein Antidiskriminierungsgesetz und eine technische Vorgabe für öffentliche Stellen. Ein paar bekannte Beispiele:

  • EU: Web Accessibility Directive (2016/2102) für öffentliche Stellen, European Accessibility Act (2019/882) für die private Wirtschaft – technisch beide über die EN 301 549.
  • USA: Americans with Disabilities Act (ADA) und Section 508 des Rehabilitation Act für Bundesbehörden.

Eine Übersicht über die Rechtslage weltweit führt das W3C: Web Accessibility Laws & Policies (Externer Link, öffnet sich in einem neuen Fenster) (Inhalt auf Englisch). Sie ist nach eigener Angabe weder vollständig noch verbindlich – für einen ersten Überblick, welches Land welches Gesetz hat, reicht sie aber.

Wie kann ich helfen?

  • Du baust gerade etwas Neues. Dann ist der günstigste Zeitpunkt jetzt – siehe Webumsetzung.
  • Du willst wissen, wie deine bestehende Website dasteht. Dann ist ein Accessibility Audit der direkte Weg – du bekommst einen Bericht mit konkreten Lösungen.
  • Dein Web-Team soll das selbst können. Meine Workshops gibt es für jedes Handwerk, je nachdem ob du gestaltest, textest, entwickelst oder Projekte leitest.